AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.02.2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde (nachfolgend: „Auftraggeber“) mit Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka, Hoisbütteler Straße 62 b, 22397 Hamburg (nachfolgend: „Auftragnehmer“) über Dienstleistungen abschließt.

1.2. Der Auftragnehmer widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.

1.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer bietet unter der Marke „Alster-DJ“ Discjockey-Dienstleistungen für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Abi-Bälle, Ü30/Ü40-Partys, Polterabende, Schüler-/Studentenpartys, Weihnachts- und Silvesterfeiern, Geburtstagsfeiern und sonstige Events sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen an.

2.2. Der Auftragnehmer setzt hierbei die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der Dienstleistung gilt jedoch die künstlerische Freiheit; die Art der Durchführung bildet daher keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.

2.3. Die Dienstleistung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.

2.4. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. In der Regel werden pauschalisierte Angebote erstellt, die An- und Abfahrt, Auf- und Abbau, PA-Anlage, Lichteffekte, Deko-Beleuchtung, Funk- und Kabelmikrofon, Open-End-Verlängerung sowie die Musik beinhalten. Hinzugebucht werden können Nebelmaschine, Fotobox und die farbige Ausleuchtung des Veranstaltungsortes.

2.5. Es werden ausschließlich Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber erbracht, die zuvor vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung.

2.6. Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder Angebot aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.

2.7. Sofern keine pauschale Vereinbarung getroffen wurde, sind folgende Kosten nicht im Angebot enthalten und ggf. zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen:

  • Reisekosten bei einer Anfahrt von mehr als 30 km in Höhe von EUR 0,60 je gefahrenem Kilometer
  • Übernachtungskosten ab 80 km Entfernung (Unterkunft inkl. Frühstück, mindestens 3-Sterne-Standard)
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien und sonstige Materialien, die für die Veranstaltung erforderlich sind
  • Mehrleistungen wie z. B. gemeinsame Besichtigung des Veranstaltungsortes, abgerechnet pro Stunde zzgl. Fahrtkosten
  • Veranstaltungsbedingte Kosten wie GEMA-Gebühren, Materialien zur Umsetzung von Aktionen

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Auf die Anfrage der Dienstleistung und in der Regel im Anschluss an ein unverbindliches Vorgespräch erstellt der Auftragnehmer ein unverbindliches Angebot (in Textform, z. B. per E-Mail) an den Auftraggeber.

3.2. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

3.3. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Vertragstext sowie diese AGB nebst Widerrufsbelehrung. Der Vertragstext wird beim Auftragnehmer gespeichert.

3.4. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese verstehen sich in Euro ohne MwSt. aufgrund der Regelung des § 19 UStG. Die Preise verstehen sich – sofern nicht abweichend vereinbart – zuzüglich Reisekosten und Aufwandsentschädigung, welche dem Auftraggeber vorab mitgeteilt werden.

4.2. Die vereinbarte Vergütung ist, sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgt, unmittelbar nach Veranstaltungsende in bar fällig.

4.3. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Auftragnehmer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

4.4. Bei vereinbarter Beauftragung externer Dienstleistungen erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Geltung derer Zahlungsbedingungen unmittelbar zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister.

5. Stornierungen und Umbuchungen

5.1. Der Auftraggeber kann gebuchte Dienstleistungen unter den in Ziffer 2 dargestellten Bedingungen stornieren bzw. umbuchen. Darüber hinaus steht Verbrauchern das am Ende dieser AGB erläuterte gesetzliche Widerrufsrecht zu, dessen Ausübung Vorrang hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5.2. Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich und kann nur in Absprache mit dem Auftragnehmer für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine andere Regelung vereinbart, gilt:

  • Rücktritt bis 10 Wochen vor der Veranstaltung: 20 % Rückerstattung der vereinbarten Vergütung
  • Rücktritt danach: keine Rückerstattung

5.3. Sofern der Auftragnehmer nach erfolgtem Rücktritt des Auftraggebers eine andere Veranstaltung zu vergleichbaren Konditionen erhält, entfallen die Rücktrittskosten. Sollte eine Alternativbuchung nur zu schlechteren Konditionen erfolgen, erfolgt eine Rückerstattung abzüglich des Differenzbetrages.

5.4. Ist eine Zahlung nach Abschluss der Veranstaltung vereinbart, wird dem Auftraggeber nach seinem Rücktritt die Differenz zwischen Buchungs- und Rückerstattungswert in Rechnung gestellt.

5.5. Sofern dem Auftragnehmer nachweislich Kosten entstanden sind, die in Zusammenhang mit der Buchung stehen und zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden, erstattet der Auftraggeber diesen Aufwand.

5.6. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.7. Sollte die Veranstaltung aufgrund amtlicher Verordnungen bzw. behördlicher Auflagen nicht zum geplanten Termin stattfinden können, suchen die Parteien einen Alternativtermin (spätestens innerhalb des Folgejahres). Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben bestehen, angepasst an das neue Datum. Sollte kein Alternativtermin gefunden werden oder auch dieser Termin nicht stattfinden können, werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den Ziffern 5.1 bis 5.6 abgerechnet. Die Regelung greift nicht, wenn die Veranstaltung zwar stattfinden kann, jedoch mit anderen Bedingungen (z. B. weniger Personen, Tanzbeschränkungen).

5.8. Diese Regelungen gelten nur für Dienstleistungen des Auftragnehmers. Bei Beauftragung externer Dienstleister sind deren Stornierungs- und Umbuchungsregelungen zu beachten.

6. Durchführungsänderung durch den Auftragnehmer

6.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung auch kurzfristig (bis zum Tag der Veranstaltung) aus wichtigem Grund abzusagen, zum Beispiel bei Krankheit, Verletzung, unzumutbaren Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder unverschuldeter Verspätung (z. B. Staus, Kfz-Defekt).

6.2. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten (z. B. Ersatz-DJ). Hierzu besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung. Wird ein Ersatz-DJ gefunden und von beiden Seiten akzeptiert, sorgt der Auftragnehmer für eine bestmögliche Übergabe der Informationen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Sollte kein Ersatzangebot gefunden werden oder keine Einigung darauf zustande kommen, wird eine ggf. geleistete Anzahlung abzüglich bereits erbrachter Leistungen und entstandener Kosten zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

7.2. Anlieferung und Abtransport finden – soweit nicht anders vereinbart – direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standard-Auf- und Abbauzeit beträgt ca. 1 Stunde, bezogen auf Anlagen bis ca. 100 Personen. Die tatsächlichen Zeiten können nach oben oder unten abweichen und werden ggf. im Vertrag festgehalten.

7.3. Erfolgt der Auf- oder Abbau zu anderen als den üblichen Zeiten, kann pro Anfahrt eine Zusatzpauschale anfallen. Bei mehrtägiger Vorab-Installation oder verzögertem Abbau können zudem 50 % des vereinbarten Preises pro zusätzlichem Tag berechnet werden.

7.4. Zeitangaben im Vertrag können vom Auftragnehmer um ±10 % über- oder unterschritten werden, ohne dass sich dadurch ein Anspruch auf Minderung oder Erhöhung der Vergütung ergibt.

7.5. Wird die Veranstaltung (oder die Anwesenheit des Auftragnehmers) auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, kann der Auftragnehmer die zusätzliche Zeit auf Basis des vereinbarten Stundensatzes berechnen.

7.6. Bricht der Auftraggeber die Veranstaltung vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.

7.7. Verspätungen oder Nicht-Erscheinen des Auftraggebers bzw. seiner Teilnehmer („No-Show“) begründen keinen Minderungs- oder Erstattungsanspruch.

7.8. Werden vereinbarte Teilleistungen nicht in Anspruch genommen, kann der Auftragnehmer die vollständige Vergütung verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

7.9. Sonstige Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ggf. weiterhin vom Auftraggeber zu tragen.

7.10. Der Auftragnehmer kann eine laufende Veranstaltung in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, unzumutbares Wetter, Gefahr für Leib und Leben, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) abbrechen. Ist eine Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt zumutbar, wird sie nachgeholt. Andernfalls werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Obliegenheiten und Haftung des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmer und dessen Technik vor Sonne, Regen und sonstigen Witterungseinflüssen geschützt sind. Wird dies nicht gewährleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Bei Temperaturen unter 10 °C ist für eine angemessene Beheizung zu sorgen.

8.2. Der Auftraggeber hat sämtliche erforderlichen Einwilligungen Dritter einzuholen, soweit diese durch die Leistungen des Auftragnehmers betroffen sind, und bestätigt dies gegenüber dem Auftragnehmer.

8.3. Bei einer reinen DJ-Buchung (ohne eigene Technik) stellt der Auftraggeber u. a. zwei Pioneer-CD-Player (CDJ-850 oder besser), ein Pioneer-Mischpult (DJM-600 oder besser) und mindestens einen Monitorlautsprecher auf Ohrhöhe. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, steht es dem DJ frei, die Performance abzulehnen, ohne dass die Vergütung entfällt.

8.4. Bei jeder Buchung ist ein Stuhl bereitzustellen.

8.5. Befindet sich der Veranstaltungsort über 80 km vom Sitz des Auftragnehmers entfernt, stellt der Auftraggeber kostenfrei ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (mind. 3-Sterne-Standard) inkl. Frühstück.

8.6. Für Anlieferung und Abtransport ist ein geeigneter Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes bereitzustellen. Ist dies nicht möglich und entstehen Folgekosten (z. B. Strafzettel, Abschleppkosten), trägt sie der Auftraggeber. Bei erschwerter Zugänglichkeit (Treppen, keine Zufahrt) ist ein Helfer zu stellen oder ein Mehraufwand zu vergüten. Anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z. B. Fußgängerzone) organisiert der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und Kosten.

8.7. Der Auftraggeber stellt eine ausreichende Stromversorgung zur Verfügung und haftet für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) entstehen.

8.8. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für Schäden an der vom Auftragnehmer eingebrachten Technik oder an bereitgestellter Technik (Musikanlage, Lichtanlage, etc.), die durch Teilnehmer oder den Auftraggeber selbst verschuldet werden.

8.9. Bei öffentlichen oder halböffentlichen Veranstaltungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung für GEMA-Gebühren. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer eine Übersicht der gespielten Titel zur Verfügung, sofern dies vorab abgesprochen wurde.

8.10. Basieren Gestaltungsleistungen (z. B. Layouts, Druckwerke) auf Vorlagen des Auftraggebers, versichert dieser, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch Dritte stellt der Auftraggeber ihn von jeglicher Haftung frei und übernimmt notwendige Kosten.

9. Haftungsausschluss

9.1. Auftraggeber, Teilnehmer und Begleitpersonen verzichten gegenüber dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen auf sämtliche Ansprüche aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.

9.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Vermögens- und Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, noch für Verzögerungen oder Ausführungsmängel infolge unklarer, fehlerhafter oder unvollständiger Auftrags- bzw. Informationslage.

9.3. Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

9.4. Für Pflichtverletzungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen werden, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung von Kardinalspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bleiben durch das Produkthaftungsgesetz unberührt. Arglistige Täuschung oder Garantiezusagen sind ebenfalls ausgenommen.

9.6. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1. Die Vertragsdauer ist im individuellen Vertrag geregelt und endet in der Regel mit Abschluss der Veranstaltung.

10.2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, z. B. wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) und noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

10.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Vermittlung von Leistungen Dritter

11.1. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung Leistungen Dritter (z. B. externe Dienstleister, Technik) beschafft, geschieht dies im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten.

11.2. Der Auftraggeber haftet allein für sämtliche Verpflichtungen aus vermittelten Verträgen und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

11.3. Tritt der Auftragnehmer in Vorleistung gegenüber Dritten, hat der Auftraggeber diese Aufwendungen auf erstes Anfordern zu erstatten. Einwendungen aus der Rechtsbeziehung zum Dritten können dem Auftragnehmer nicht entgegengehalten werden, es sei denn, der Auftragnehmer handelt ausdrücklich gegen den Willen des Auftraggebers.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

12.1. Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen (z. B. DJ-Sets, Präsentationen, Konzepte, Planungen) unterliegen dem Urheberrecht. Dies gilt auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht wird. Die Anwendung der §§ 31 ff. und §§ 97 ff. UrhG wird vereinbart.

12.2. Die Werke des Auftragnehmers (z. B. Mitschnitte der DJ-Session) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden (in der Regel privat). Das Nutzungsrecht entsteht erst mit Bezahlung der Vergütung. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Einwilligung; ebenso die Übertragung an Dritte. Unbezahlte Arbeiten bleiben beim Auftragnehmer.

12.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eigene Werke (z. B. Foto- oder Audiomitschnitte) zu Referenzzwecken oder für Eigenwerbung selbst zu verwenden.

12.4. Fotos, Videos oder sonstige Mitschnitte, die während der Veranstaltung vom Auftragnehmer erstellt werden, dienen ausschließlich privaten Zwecken. Eine Weiterleitung oder Veröffentlichung in sozialen Medien erfolgt nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt ein, dass zur Abwicklung erforderliche persönliche Daten durch den Auftragnehmer gespeichert werden. Dies erfolgt unter Beachtung der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

13.2. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten nach Erbringung der Dienstleistung umgehend gelöscht.

13.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers, die ihm im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, geheim zu halten, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

13.4. Der Auftragnehmer nutzt zur Leistungserbringung den Dienst kreativ.management (Hochzeit.Management GmbH) und hat mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

14. Einwilligung gemäß DSGVO zur Veröffentlichung von Fotos und Videos und Haftungsfreistellung

14.1. Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke der (werblichen) Außendarstellung des Auftragnehmers angefertigt und veröffentlicht werden. Dies kann auch gelten für Fotos/Videos, die der Auftraggeber oder dessen Fotograf dem Auftragnehmer nachträglich zur Verfügung stellt.

14.2. Der Auftraggeber willigt durch Anerkennung dieser AGB ein, dass Fotos seiner Person und seiner Gäste für die Außendarstellung verwendet werden dürfen (z. B. Website, Social Media, Flyer). Er versichert, dass die notwendigen Einwilligungen seiner Gäste vorliegen und stellt den Auftragnehmer bei diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

14.3. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, woraufhin die entsprechenden Aufnahmen entfernt bzw. nicht weiter verwendet werden. Vollständige Löschungen (z. B. in sozialen Medien) können allerdings teilweise nicht garantiert werden.

14.4. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

14.5. Werden dem Auftragnehmer Fotos oder Videos vom Auftraggeber überlassen, versichert dieser, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt den Auftragnehmer bei Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

15.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland, bleibt der dort gewährte Schutz durch zwingende Vorschriften unberührt.

15.2. Gerichtsstand ist Wetter (Ruhr), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht bekannt ist.

15.3. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

15.4. Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

16. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

16.1. Sofern der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person) ist und der Vertrag weder dem gewerblichen noch freiberuflichen Zweck dient, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

16.2. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

16.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen hat und der Auftraggeber hierüber belehrt wurde.

16.4. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka, Hoisbütteler Straße 62 b, 22397 Hamburg, E-Mail: info@alster-dj.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (sofern zutreffend), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka
Hoisbütteler Straße 62 b
22397 Hamburg
E-Mail: info@alster-dj.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
___________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
___________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s):
___________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):
___________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
___________________________________________________

Datum: ______________

(*) Unzutreffendes streichen.

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