Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 22.10.2021

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1.Geltungsbereich

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1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde (nachfolgend: „Auftraggeber“) mit Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka, Hoisbütteler Straße 62 b, 22397 Hamburg (nachfolgend: „Auftragnehmer) über Dienstleistungen abschließt.
1.2.Der Auftragnehmer widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
1.3.Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.

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2.Vertragsgegenstand

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2.1.Der Auftragnehmer bietet unter der Marke „Alster-DJ“ Discjockey-Dienstleistungen für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Abi-Bälle, Ü30/Ü40-Partys, Polterabende, Schüler-/Studentenpartys, Weihnachts- und Silvesterfeiern, Geburtstagsfeiern und sonstige Events sowie hiermit zusammenhängende Dienstleistungen an.
2.2.Der Auftragnehmer setzt hierbei die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der Dienstleistung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
2.3.Die Dienstleistung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
2.4.Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. In der Regel werden pauschalisierte Angebote erstellt, die An- und Abfahrt, Auf- und Abbau, PA-Anlage, Lichteffekte, Deko-Beleuchtung, Funk- und Kabelmikrofon, Open-End-Verlängerung sowie natürlich die Musik beinhalten. Hinzugebucht werden Nebelmaschine, Fotobox, Farbige Ausleuchtung des Veranstaltungsortes.
2.5.Es werden ausschließlich Leistungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber erbracht, die zuvor vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung.
2.6.Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen und gesondert zu vergüten.
2.7.Sofern keine pauschale Vereinbarung getroffen wurde, sind folgende Kosten nicht im Angebot enthalten und sind ggf. durch den Auftraggeber zusätzlich zu tragen:
Reisekosten des Auftragnehmers bei einer Anfahrt von mehr als 30 km in Höhe von EUR 0,60 je gefahrenem Kilometer;
Übernachtungskosten entstehen ab einer Entfernung von 80 km (Unterkunft für 1 Übernachtung inkl. Frühstück am oder in der Nähe des Veranstaltungsortes, Mittelklasse-Pension/Hotel, mindestens 3 Sterne)
Kosten für Verbrauchsmaterialien und sonstige Materialien, die für die Veranstaltung erforderlich sind
Mehrleistungen wie bspw. gemeinsame Besichtigung des Veranstaltungsortes werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber je Stunde und zzgl. Fahrtkosten abgerechnet
Veranstaltungsbedingte Kosten wie GEMA-Gebühren, Materialien zur Umsetzung von Aktionen

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3.Angebot und Vertragsschluss

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3.1.Auf die Anfrage der Dienstleistung und in der Regel im Anschluss an ein unverbindliches Vorgespräch erstellt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot in Textform und übermittelt dies – üblicherweise per E-Mail – an den Auftraggeber.
3.2.Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über eine Dienstleistung setzt stets die Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber voraus und kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
3.3.Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Vertragstext sowie diese AGB nebst Widerrufsbelehrung. Der Vertragstext wird seitens des Auftragnehmers gespeichert.
3.4.Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

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4.Preise und Zahlungsmodalitäten

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4.1.Es gelten die vereinbarten Preise. Diese verstehen sich in Euro ohne Mwst aufgrund der Regelung des § 19 USt. Die Preise verstehen sich – außer es wurde abweichend vereinbart – zzgl. Reisekosten und Aufwandsentschädigung, die dem Auftraggeber vorher bekannt gegeben werden.
4.2.Die vereinbarte Vergütung ist, sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgt, unmittelbar nach Veranstaltungsende in bar fällig.
4.3.Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Auftragnehmer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
4.4.Bei einer vereinbarten Beauftragung externer Dienstleistungen erfolgt die Zahlungsabwicklung unter Geltung derer Zahlungsbedingungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und diesen.

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5.Stornierungen und Umbuchungen

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5.1.Der Auftraggeber kann gebuchte Dienstleistungen unter den in Ziffer 2 dargestellten Bedingungen stornieren und umbuchen. Darüber hinaus steht dem Verbraucher das am Ende dieser AGB dargestellte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
5.2.Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Auftragnehmer für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, gilt generell:
Rücktritt bis 10 Wochen vor der Veranstaltung: 20 % Rückerstattung der vereinbarten Vergütung
Rücktritt danach: keine Rückerstattung
5.3.Sofern der Auftragnehmer nach erfolgtem Rücktritt des Auftraggebers eine andere Veranstaltung zu vergleichbaren Konditionen erhält, entfallen die Rücktrittskosten. Sollte eine Alternativbuchung mit schlechteren Konditionen erfolgen, erfolgt eine Rückerstattung abzüglich eines etwaigen Differenzbetrages.
5.4.Ist eine Zahlung nach Abschluss der Veranstaltung vereinbart, wird dem Auftraggeber die Differenz zwischen Buchungs- und Rückerstattungswert in Rechnung gestellt.
5.5.Sofern dem Auftragnehmer nachweislich Kosten entstanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buchung stehen und zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden, erstattet der Auftraggeber diesen Aufwand.
5.6.Dem Auftraggeber steht es frei, einen abweichenden Schaden nachzuweisen.
5.7.Sollte die Veranstaltung aufgrund amtlicher Verordnungen / behördlicher Auflagen nicht zum vertraglich vereinbarten Termin stattfinden können, suchen die Parteien einen Alternativtermin, der spätestens innerhalb des Folgejahres liegt. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben insoweit – angepasst auf das neue Leistungsdatum – bestehen. Sollte kein Alternativtermin gefunden werden können und/oder die Veranstaltung auch zu diesem Termin, unabhängig von den Gründen, die auf höherer Gewalt, amtlicher Verordnungen / behördlicher Auflagen oder Gründen in der Person des Auftraggebers beruhen können, nicht stattfinden, werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den unter den Ziffern 5.1 bis 5.6 dargestellten Bedingungen in Rechnung gestellt. Die vorstehenden Regelungen greifen nicht, wenn die Veranstaltung lediglich zu anderen Bedingungen stattfinden kann, als die, von denen die Parteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind (bspw. Durchführung mit weniger Personen oder Tanzbeschränkungen).
5.8.Diese Regelungen gelten ausschließlich für Dienstleistungen des Auftragnehmers – bei Beauftragung externer Dienstleistungen sind die dort jeweils geltenden Stornierungs- und Umbuchungsregelungen zu beachten.

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6.Durchführungsänderung durch den Auftragnehmer

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6.1.Der Auftragnehmer behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen bis zum Tag der Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen, unverschuldete Verspätung von mehr als einer Stunde durch Staus, Defekt am KFZ o. Ä.).
6.2.Ein vergleichbares Ersatzangebot wird auf Wunsch des Auftraggebers unterbreitet. Insbesondere wird sich der Auftraggeber bemühen, einen Ersatz-DJ einzusetzen, eine rechtliche Verpflichtung besteht hierzu jedoch nicht. Soweit sich die Parteien auf einen Ersatz-DJ verständigen, wird dieser durch den Auftragnehmer über den gesamten Ablauf der Veranstaltung informiert und insbesondere notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die durch einen Wechsel des DJs entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Sofern sich Auftragnehmer und Auftraggeber nicht auf das Ersatzangebot verständigen können oder ein Ersatzangebot bspw. auf Grund der Kürze der Zeit nicht unterbreitet werden kann, wird eine ggf. getätigte Anzahlung abzüglich bereits erbrachter Leistungen und entstandener Kosten durch den Auftragnehmer zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen nicht.

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7.Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

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7.1.Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien.
7.2.Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1 Stunde; die Standardabbauzeit ca. 1 Stunde. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
7.3.Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 100,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50% des vereinbarten Preises zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
7.4.Im Vertrag festgelegte Zeitangaben können durch den Auftragnehmer um +/-10% über- oder unterschritten werden, ohne dass ein Anspruch auf Erhöhung oder Minderung der vereinbarten Vergütung entsteht.
7.5.Wird die Veranstaltung und/oder die Anwesenheit auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, behält sich der Auftragnehmer vor, die zusätzliche Zeit auf Basis des zugrunde liegenden Stundensatzes gesondert zu berechnen.
7.6.Wird die Veranstaltung auf Auftraggeberwunsch vorzeitig beendet besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der vereinbarten Vergütung.
7.7.Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen („No-show“) zur Veranstaltung durch den Auftraggeber berechtigen nicht zur Minderung oder zur Rückerstattung der vereinbarten Vergütung. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen und die Veranstaltung dadurch erst mit Verspätung beginnen kann.
7.8.Werden einzelne Leistungen durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Auftragnehmer vor, dennoch die gesamte vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
7.9.Sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind in den unter Absatz 3 bis 8 genannten Fällen ggf. vollumfänglich vom Auftraggeber zu tragen.
7.10.Der Auftragnehmer behält sich vor, Veranstaltungen im Einzelfall aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen) abzubrechen:
Ist eine Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und zumutbar, besteht ein Anspruch auf Vervollständigung der Leistungserbringung in adäquater Art und Weise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Andernfalls werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.
Ein Anspruch auf Übernahme sonstiger Kosten durch den Auftragnehmer besteht nicht.

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8.Obliegenheiten und Haftung des Auftraggebers

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8.1.Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten ist der Auftragnehmer sowie dessen Technik vor Sonne, Regen und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen. Andernfalls ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der Durchführung der Veranstaltung berechtigt. Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Bei Temperaturen unter 10 °C sorgt der Auftraggeber für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den Auftragnehmer und sein Equipment.
8.2.Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Einwilligungen Dritter, die von den Dienstleistungen des Auftragnehmers betroffen sein können, vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers einzuholen und das Vorliegen der Einwilligung gegenüber dem Auftragnehmer zu bestätigen.
8.3.Bei einer reinen DJ-Buchung (ohne Technik) ist von Seiten des Auftraggebers folgendes Equipment zu stellen: Zwei (2) CD-Player Pioneer CDJ-850 (oder besser), ein (1) Mischpult Pioneer DJM-600 (oder besser), mindestens ein (1) Monitorlautsprecher auf Ohrhöhe (regelbar am DJ-Mischpult, Booth-Regler). Die Auflistung der Technik ist im Vertrag zusätzlich entsprechend aufgeführt. Sollte anderweitige Technik benötigt werden, so ist diese ebenfalls im Vertrag aufgelistet. Sollte der Auftragnehmer die vorgenannte bzw. im Vertrag aufgeführte Technik nicht vorfinden, so liegt es in seinem Ermessen, ob er auflegt oder nicht. Sollte sich der Auftragnehmer dazu entscheiden, nicht aufzulegen, so ist die vertraglich vereinbart dennoch in voller Höhe zu begleichen.
8.4.Bei jeder Buchung ist ein Stuhl bereitzustellen.
8.5.Befindet sich der Veranstaltungsort über 80 km vom Sitz des Auftragnehmers entfernt, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (Kategorie mind. 3 Sterne oder vergleichbar) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenfrei zur Verfügung.
8.6.Der Auftraggeber hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und der Auftragnehmer gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Auftraggeber zu tragen. Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Auftraggeber vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen und nach Möglichkeit ein Helfer durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen. Der Auftraggeber kümmert sich ferner um evtl. anfallend Zufahrtsgenehmigungen (z. B. Fußgängerzonen, Privatstraßen, Schiffsanleger oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) und haftet für den Fall der unterbliebenen Einholung der Genehmigung für etwaige Folgekosten.
8.7.Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Etwaig anfallende Kosten für diese Bereitstellung und den Stromverbrauch trägt der Auftraggeber. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230 V) aus. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230 V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von dem Auftragnehmer installierten Geräten entstehen, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
8.8.Der Auftraggeber haftet darüber hinaus in vollem Umfang für Schäden an der Technik des Auftragnehmers oder durch den Auftraggeber bereitgestellter Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Teilnehmer an der Veranstaltung oder ihn selbst verursacht werden.
8.9.Bei Veranstaltungen, die nicht lediglich im privaten Rahmen stattfinden, können GEMA-Gebühren anfallen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu entrichten. Auf Wunsch wird diesem eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom Auftragnehmer ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem Auftragnehmer vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass dieser Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
8.10.Wenn und soweit Gestaltungsleistungen des Auftragnehmers auf Entwürfen und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen kein Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten dieser Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und notwendige Kosten zu ersetzen, die ihr aus der Rechtsverletzung oder einer Verteidigung gegen diese entstehen.

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9.Haftungsausschluss

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9.1.Der Auftraggeber sowie Teilnehmer und Begleitpersonen verzichten gegenüber dem Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung stehen.
9.2.Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen.
9.3.Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
9.4.Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
9.5.Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.6.Ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 

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10.Vertragsdauer und Kündigung

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10.1.Die Vertragsdauer ist im individuellen Vertrag geregelt und endet in der Regel mit Abschluss der Veranstaltung
10.2.Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

– der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

10.3.Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

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11.Vermittlung von Leistungen Dritter

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11.1.Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber und auf dessen Veranlassung Leistungen Dritter oder deren technische oder sonstige Einrichtungen beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet lediglich für eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten, im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
11.2.Der Auftraggeber allein haftet für sämtliche Verpflichtungen aus den vermittelten Verträgen, insbesondere auf fristgerechte Zahlung des Entgelts und ordnungsgemäße Behandlung von eingebrachten Dingen des Dritten und stellt den Auftragnehmer insoweit von etwaigen Ansprüchen frei.
11.3.Tritt der Auftragnehmer mit Leistungen an Dritte in Vorleistung, sind die Aufwendungen auf erstes Anfordern an ihn zu erstatten. Einwendungen aus der Rechtsbeziehung zum Dritten können dem Auftragnehmer nicht entgegengehalten werden, es sei denn die Leistungserbringung an den Dritten durch den Auftragnehmer erfolgt gegen den ausdrücklichen Willen des Auftraggebers.

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12.Urheber- und Nutzungsrechte

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12.1.Alle durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere die DJ-Session, aber auch auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
12.2.Die Werke des Auftragnehmers (insbesondere Mitschnitte der DJ-Session) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, umfasst dies nur private Zwecke des Auftraggebers. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Veranstaltung) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftragnehmers. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer.
12.3.Daneben bleibt der Auftragnehmer berechtigt, seine Werke zum Zweck der Eigenwerbung und Referenzenangabe selbst zu verwenden.
12.4.Fotos, Videos und sonstige Mitschnitte, die während der Veranstaltung von dem Auftragnehmer entstehen, dienen ausschließlich für private Zwecke. Eine Weiterleitung und/oder Veröffentlichung in sozialen Medien ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer und ggf. unter Hinweis auf die Veranstaltung und den Auftragnehmer gestattet.

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13.Vertraulichkeit und Datenschutz

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13.1.Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Auftragnehmer auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Auftraggeber der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnehmen.
13.2.Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Die Löschung erfolgt nach Beendigung der zu erbringenden Dienstleistung.
13.3.Der Auftragnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, während der Dauer und auch nach Beendigung von Veranstaltungen bekannt gewordene vertrauliche Umstände des Auftraggebers Stillschweigen zu wahren, soweit und solange keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

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14.Einwilligung gemäß DSGVO zur Veröffentlichung von Fotos und Videos und Haftungsfreistellung

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14.1.Im Zusammenhang mit der Veranstaltung werden u. U. auch Personenfotos und Videoaufnahmen zum Zwecke der (werblichen) Außendarstellung des Auftragnehmers angefertigt und veröffentlicht. In der Regel erfolgt die Erstellung der Fotos durch den Auftragnehmer selbst, es können jedoch auch Dritte hiermit beauftragt werden. Darüber hinaus gilt dies auch für seitens des Auftraggebers oder seines Fotografen angefertigte Fotos und Videoaufnahmen, die der Auftragnehmer ggf. erhält.
14.2.Der Auftraggeber willigt durch Anerkennung dieser AGB darin ein, dass Fotos von ihm und seinen Gästen bei der Veranstaltung zu unter Absatz 1 genannten Zwecken angefertigt, gespeichert und veröffentlicht werden. Der Auftraggeber versichert, dass ihm hierzu etwaig erforderliche Einwilligungen seiner Gäste erteilt worden sind und hält den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Hierbei umfasst die werbliche Außendarstellung insbesondere die Veröffentlichung zur Veranstaltungsbewerbung sowie zur Illustration der Veranstaltungsangebote und darf erfolgen
auf den Websiten des Auftragnehmers
in Druckmedien des Auftragnehmers (bspw. Flyer, Werbebroschüren)
Weitergabe zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit an Agenturen, Redaktionen u.a.
auf Social-Media-Präsenzen des Auftragnehmers (derzeit: Facebook, Instagram, youtube)
14.3.Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Der Widerruf bewirkt eine Entfernung veröffentlichter Fotos aus dem Internetauftritt sowie eine nicht weitere Verwendung. Beim Einstellen in bestimmte Social-Media-Präsenzen (bspw. Facebook) kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine vollständige Löschung nicht möglich ist.
14.4.Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, aus der sich weitere Rechte ergeben.
14.5.Wenn und soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Fotos/Videos der Veranstaltung aushändigt, versichert dieser, dass die Darstellungen und die Weitergabe zu o. g. Zwecken an den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der o. g. Verwendung der Fotos/Videos resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und notwendige Kosten zu ersetzen, die ihm aus der Rechtsverletzung oder einer Verteidigung gegen diese entstehen.

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15.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

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15.1.Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15.2.Gerichtsstand ist Wetter (Ruhr), soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.3.Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
15.4.Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

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16.Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

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16.1.Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
16.2.Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (vgl. § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB).

16.3.Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt haben, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung seitens des Auftragnehmers verliert. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen kann.

16.4.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses .

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka, Hoisbütteler Straße 62 b, 22397 Hamburg, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Pelka-Events/Alster-DJ, Inhaber: Jörg Pelka, Hoisbütteler Straße 62 b, 22397 Hamburg, E-Mail: [email protected]

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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum


(*) Unzutreffendes streichen.

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